Jugend



Halloween im Jugendraum

Unter diesem Motto fand am 30. Oktober 2009 im Jugendraum der Gemeinde Pillig ein Aktionsabend statt. 11 Jugendliche hatten sich eingefunden, um mit Nicole und Steffi Friederichs Kürbisse auszuhöhlen und zu gestalten. Die Arbeit machte allen Beteiligten sichtlich Spaß und die Ergebnisse wurden stolz dem Fotografen präsentiert.

Nicht nur das Gestalten der Kürbisse stand im Mittelpunkt, sondern auch das gemütliche Beisammensein, denn in dem Teilnehmerbeitrag war auch ein gemeinsames Pizzaessen eingeschlossen, inklusive Getränke.
An solchen Aktionen beteiligt sich immer gerne die Pilliger Jugend. Schade nur, dass sonst der Pilliger Jugendraum nur geringen Zuspruch findet.

Tilman Boehlkau

Hausordnung für den Jugendraum in Pillig, Hauptstraße 19
beraten und beschlossen am 14. Mai 2007 bei der Einwohner- und Jugendversammlung

AllgemeinesDer Jugendraum Pillig steht allen Jugendlichen aus Pillig im Alter von 10 bis 20 Jahren offen. Gäste dürfen nur mit Zustimmung der Schlüsselbereichtigten zugelassen werden.

Öffnungszeiten
Der Jugendraum Pillig ist an folgenden Tagen geöffnet:

Freitag von 16 – 21 Uhr

Samstag von 15 – 22 Uhr

Für Jugendliche von 10 – 14 Jahren sind die Öffnungszeiten verkürzt:

Freitags von 16 – 18 Uhr und samstags von 15 – 18 Uhr

Alkohol und Nikotin
Im Jugendraum Pillig besteht absolutes Alkohol- und Nikotinverbot.

Schlüsseldienst
Folgende Mitglieder des Leitungsteams verfügen über einen Schlüssel zum Jugendraum Pillig:

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Der Schlüssel ist an den Öffnungstagen bei dem Schlüsselinhaber abzuholen und nach dem Abschließen dort wieder abzugeben. Bei dem Schlüsselinhaber wir ein Schlüsselbuch geführt.

Getränkeverkauf
Der Getränkeverkauf und die Kassenführung übernimmt der Schlüsseldienst. Jeder Besucher achtet darauf, sein Getränk sofort zu bezahlen. Es ist ein Getränke-Kassenbuch zu führen.

Benutzung der Einrichtung
Jeder Besucher des Jugendraumes Pillig ist für die Sauberkeit der Räume mitverantwortlich. Beim Verlassen der Räume ist das Licht auszuschalten, die Heizung abzudrehen, Fenster zu schließen, durchzukehren usw.

Die Lautstärke der Musikanlage ist immer so zu regeln, dass evtl. Nachbarn der Einrichtung nicht belästigt werden.

Aufsichtspflicht
Für die Besucher des Jugendraumes Pillig besteht seitens des Trägers keine Aufsichtspflicht

Haftung und Schäden
Verursachte Schäden im Jugendraum Pillig sind sofort dem Leitungsteam bzw. dem Beirat zu melden. Der Verursacher (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) muss den Schaden umgehend ersetzen bzw. reparieren.

Reinigungsplan
Das feuchte Putzen des Jugendraumes Pillig erfolgt nach einem wöchentlichen bzw. monatlichen – vom Leitungsteam oder Beirat – erstellten Reinigungsplan.

Notruf
Sobald Gefahr droht, die außer Kontrolle gerät, ist Hilfe aus dem Ort zu holen oder die Polizei zu rufen (siehe ausgehängten Notrufplan!).

Haftungsausschluss
Für Kleidung, Wertgegenstände sowie die Beschädigung von fremdem Eigentum wird keine Haftung seitens des Trägers übernommen.

Tiere
Der Aufenthalt von Tieren im Jugendraum Pillig ist nicht erlaubt.

Folgen bei Verstößen gegen die Hausordnung
Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann der Beirat vorläufige Sanktionen aussprechen. Über weitreichende Sanktionen, wie etwa die Aussprache eines befristeten Hausverbotes, entscheidet der Ortsbürgermeister.

Pillig, den 14. Mai 2007


Weitere Regeln im Jugendraum Pillig

Alle Benutzer sind zu fairem, unvoreingenommenen Umgang miteinander angehalten.Die Benutzung des Billardtisches und des Kickers ist nicht nur einer Gruppe gestattet, sondern muss allen Benutzern zugänglich gemacht werden.

Nach einem Spiel am Billardtisch bzw. am Kicker dürfen auch andere Benutzer hier spielen.

Die Musiklautstärke ist so zu regeln, dass sich niemand beschwert – insbesondere die Nachbarschaft nicht.

Musikinhalte mit rechtsradikalem oder rassistischem Gedankengut haben im Jugendraum nichts verloren.

Füße gehören nicht an die Wände, sondern auf den Boden!

Plakate können angebracht werden – aber nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Jugendbeirat.

Getränke dürfen mitgebracht werden – außer Alkohol – es gilt ein generelles Alkoholverbot!

Im Jugendraum darf nicht geraucht werden!

Benutztes Geschirr ist zu spülen und wieder einzuräumen.

Nach dem Verlassen des Jugendraumes sind alle Fenster ordentlich zu schließen, die Heizkörper (im Winter) herunterzudrehen, die Wasserhähne zu schließen, alles an seinen Platz einzuräumen und einmal durchzufegen.


Beschluss des Jugendbeirates vom 16. Juli 2007

Notfallplan
Ansprechpartner / Rufnnummern


Birgit Theis 02605 960333

Horst Klee 02605 960427

Bernd Breul 02605 961671

Dr. Schmidt 02605 2211

Feuerwehr 110

Polizei 110